Nix iss, siehste nix.
Das Problem haben alle diejenigen, derern Schultern nahezu so breit sind, wie die Spiegel auseinanderstehen.
Würdsch mir längere Ausleger besorgen.
Die Originalspiegel sind bei der BE des Motorrads mit geprüft worden, sind also ok, auch wenn man nix sieht.
(Die vorgeschriebene Spiegelgröße sind 60 cm2, also 6 mal 10 cm oder runde Spiegel mit min. 8,8 cm Durchmesser, wenn ich die Formel für die Kreisfläche noch richtig im Kopf hab. r2 * Pi, oder dann (60 cm2 : Pi) Wurzel gezogen mal 2. Da kommt bei mir 8,7... was raus, also 8,8 cm.)
Das war mal bis 17.06.97, ist nicht mehr aktuell, jetzt gilt u.g. RiLi 97/24/EG
Edit: Es ist nur die Größe des Spiegels vorgeschrieben, nicht die Länge des Spiegelarms. Also Verlängern darfste die. Da gibts im Zubehör passende Teile. Sehen nicht schick aus, tun aber ihren Zweck.
Edit: In der Rili 97/24/EG steht im Anhang II unter Pkt. 2 ff
- die Fläche nicht kleiner als 6900 mm² ist,
- bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist,
- bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis von 78 mm beschrieben werden kann.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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