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Alt 11.08.2003, 15:36:12   #62
PEOPLES
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stimmt im prinzip schon, aber ganz so einfach kann es sich keine versicherung ect. machen.

denn der versicherungsschutzt wird dir nicht einfach so genommen, die haftet nach wie vor, allerdings mit einigen einschränkungen und man muss bestimmte strafpremien zahlen, aber der versicherungsschutzt ist nicht einfach "weg".
und das andere ding ist, das erstmal nachgewiessen werden muss das der mangel unmittelbar etwas mit dem unfall zu tun haben muss, also das es ohne den mängel nicht zum unfall gekommen wäre. bsp: du hast einen sportauspuff ohne abe und net eingetragen, theoretisch kein versicherungsschutzt, jetzt fährst du jemanden an, in wie weit hat da was der sportauspuff mit dem unfall zu tun?? recht wenig.
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