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Alt 23.01.2007, 01:34:38   #5
berndy
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In manchen Fällen gehen die Unfallanzeigen auch noch nicht mal an die Bußgeldstellen, nämlich dann, wenn der Verkehrsverstoß mit einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld bewehrt ist und vor Ort gezahlt wird. (Ja, das gibt es noch, zumindest bei uns in Rheinland-Pfalz). Dieses Verfahren setzt aber das Einverständnis, bzw. die Einsicht des jenigen, der verwarnt wird, voraus. Zustimmungspflichtiger Verwaltungsakt, nennt man sowas.

Grundsätzlich hat die Schadensregulierung mit dem Verfahren der öffentlichen Verwaltung überhaupt nichts zu tun, das eine ist öffentliches Recht, das andere Privatrecht. Nur die Versicherungen orientieren sich an den Entscheidungen oder der Einschätzung der öffentlichen Verwaltung.

In jedem Fall steht aber jedem der ganze Rechtsweg offen. Wenn also jemand der Meinung ist, dass er nicht schuld war, kann er das vor Gericht prüfen lassen.

Die Polizei spricht keine Schuldsprüche, die Bußgeldstellen auch nicht. Die Bußgeldstellen orientieren sich meistens an den Bußgeldvorschlägen der Polizei.

Die Bußgeldbescheide sind, so ähnlich wie die Verwarnungen, zustimmungspflichtige Verwaltungsakte, stimmt man zu, bezahlt also, ist das Verfahren abgeschlossen, zahlt man nicht, gehts vor Gericht, dann macht sich ein Richter Gedanken und fällt ein Urteil.

Um deinen Unfall beurteilen zu können, bräuchte man aber etwas mehr Angaben.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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