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Alt 16.02.2007, 21:26:02   #7
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Zitat:
Zitat von Drunken Master
zu dem verdrehten Rücklicht :

das ist selbstverständlich nicht zulässig und führt zu einem erlischen der BE des Motorrads da keine Kennzeichenbeleuchtung mehr vorhanden ist
Er hat es so "umgebaut", dass er die Kennzeichenbeleuchtung dennoch unten hat! Also einfach das da aufgeschnitten und was klares eingesetzt!
Ob das so lgitim ist weiss ich nicht, aber theoretisch gesehen hat er ja eine Beleuchtung!
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