Thema: Rechtsfrage
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.02.2007, 14:39:36   #7
Findus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Habe soeben im Internet recherchiert:

"Nach der Fernabsatzrichtlinie sollen dem Verbraucher keine Nachteile durch die Versandbestellung entstehen und über die Kosten der Rücksendung hinaus keine weiteren Kosten auferlegt werden dürfen. Dies spräche dafür, die Kosten für die Hinsendung jedenfalls bei Komplett-Widerruf dem Unternehmer aufzubürden. Auch nach deutschem Recht spricht mehr dafür, dass die Hinsendekosten der Händler zu tragen hat"

Es scheint aber strittig zu sein:

a) Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die Versandkosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs vom Verkäufer zu tragen.

In dem genannten Urteil hat das OLG Frankfurt ausgeführt (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2001, Az.: 9 U 148/01):

„Aus Sicht des Verbrauchers handelt es sich bei den bezahlten Versandkosten ebenfalls um seine Leistung an den Unternehmer, weshalb sie ihm gemäß § 346 BGB zurückzuerstatten ist.“

Die Entscheidung erging allerdings zum damaligen § 2 FernAbsG. Eine Entscheidung zum neuen Schuldrecht liegt bislang – soweit ersichtlich – noch nicht vor.

b) Nach einer anderen Auffassung sind die Versandkosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs vom Käufer zu tragen.