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Zitat von schluuch
hi,
ich habe an meiner gs eine frontverkleidung von five stars in der zwei scheinwerfer sind. meine frage ist ob beide scheinwerfer sowohl als abblendlicht wie auch als fernlicht leuchten dürfen, oder ob das nicht erlaubt is? habe da nämlich mal was gehört das das nicht so sein darf.
ach ja, war schon so als ich sie gekauft habe.
sollte ich eine änderung vornehmen?
vielen dank schon im voraus.
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Die Scheinwerfergläser (die Streuscheiben) haben doch jeweils die Prüfzeichen im Glas.
Daran kannst du sehen, ob da nur Abblend- und Standlich oder Fernlicht vorgesehen sind.
Ich kenne von der ZXR750, dass man den Lampentopf schon sehr verändern muss, um da eine andere Lampenhalterung anzupassen. Und zulässig ist das auch nicht.
Wenn ab Werk nur ein Scheinwerfer der VVK Standlicht hat, so wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf den Streuscheiben vermerkt sein und somit ist jeglicher Umbau abseits der Legalität (die Streuscheiben der Scheinwerfer sind oft verschieden und entsprechend nur für die originalen Lampentypen geeignet(von der Lichtausbeute und vom Blendverhalten des Gegenverkehrs))
Die Kennzeichnungen die auf den Streuscheiben sein sollten/müssen findest du über die Suche (HC und HCR, aber was was ist, vergess ich immer)