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Alt 24.09.2003, 14:18:09   #4
King Madness
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Wenn du eine Nummer dort eingravierst, kann das böse Folgen haben.
Da das Teil ja keine ABE hat (bzw keine Nummer "tätowiert" hat, würdest du damit ganz klar den Tatbestand der Urkundenfälschung begehen. Und nach deutschem Recht ist das eine Strafsache ...

Die Versicherungen sehen das auch sehr gerne, denn wenn mal etwas passiert
(sei es, das du einer Dose einen Kratzer machst oder umgekehrt...)
braucht die Versicherung nicht zu zahlen, denn du verlierst automatisch auch deinen Versicherungsschutz

Dann lieber schauen, das man ein originales Gutachten bekommt und dann eintragen lassen.

Gruß
Georg
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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