Praxis (ausser bei manchen Hof- und Wiesenversicherungen):
Auch wenn das betreffende Bauteil nicht am Unfall beteiligt war ->kann<- die Versicherung bis zu 5000,00 Euro (dieser Betrag schwankt je nach Unternehmen - bei der Huk sind 5000,00 Euro) Regressforderungen an den Versicherungsnehmer stellen. Der Versicherungsschutz selbst wird eigentlich nie!, Ausnahmen z.B. bei Vorsatz oder fahren ohne Führerschein, entzogen.
Allerdings wird bei offenen Maschinen ohne Leistungsbegrenzung sehr selten nach dem Unfall ein Gutachten angefordert. Bei gedrosselelten Maschinen wird es gerne gefordet. Viele fahren halt doch offen.... und dann gehts ziemlich oft wirklich los: Fahren ohne Versicherungsschutz, fahren ohne gültige BE, fahren ohne Führerschein.
Cya
Michael
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