ganz so ist das nicht.
Mein Bruder hat eine gebrauchte KTM gekauft von einem privat-verkäufer.
Die Maschine hat jetzt einen Motorschaden. Bruder ist zum Rechtsanwalt gegangen, und der meinte dass die Erfolgsaussichten nicht schlecht stünden. Immerhin sei das ein grober Mangel gewesen, auf den NICHT aufmkerksam gemacht wurde (da ist es dann auch egal wenn im Kaufvertrag was von "keine Gewährleistung" oder was auch immer steht).
Bin selber gespannt was rauskommt, entweder er kann das Motorrad zurückgeben und bekommt den vollen Kaufpreis, anderes Szenario: er bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück.
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2
"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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