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Zitat von StefanCB500
Stinknormale Ellipsoidscheinwerfer, einen für Abblend einen für Fern.
Ich habs jetzt einfach Mal so gemahct wie ich denke und hoffe, dass der Tüv-Mann das so akzeptiert auch wenns schief ist, geht halt nicht anders *__*
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Wieso TÜV??? Laut der Louis Montageanleitung muss man damit gar nicht zum TÜV, wenn ich das richtig verstanden habe...
Zitat:
DE-Abblendscheinwerfer Best.Nr. 10033666, DE-Fernscheinwerfer Best.Nr. 10033667,
Universalhalteplatte Best.Nr. 10020904
Der DE Doppel-Hauptscheinwerfer besteht aus einem Fernscheinwerfer mit Standlicht und einem Abblendscheinwerfer. Der Fernscheinwerfer
trägt das E-Prüfzeichen „HR“ auf dem Gehäuse, der Abblendscheinwerfer das Kennzeichen „HC“. Die Scheinwerfer
dürfen nur gemeinsam am Motorrad eingesetzt werden.
Grundsätzlich ist eine TÜV-Eintragung von E-geprüften Beleuchtungseinrichtungen nicht notwendig. Die Scheinwerfer können in
eine Frontverkleidung integriert oder mit Hilfe eines Lampenhalters „nackt“ am Fahrzeug angebracht werden. In jedem Falle müssen
Sie justierbar aufgehängt werden.
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