Nochmal "Braincaps"
Ich hoffe ich nerve euch damit nicht.
Bisher war die Gesetzeslage ja etwas schwammig, jetzt ist es aber geregelt.
Vorgeschrieben sind ja nun nicht mehr nur Helme, die amtlich genehmigt sind, also die ECE 22 Hürde genommen haben, sondern bis auf weiteres auch Helme, die eine ausreichende Schutzwirkung haben.
Was eine ausreichende Schutzswirkung ist, ist zwar immer noch nicht klar geregelt, dafür hat aber das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Gutachten bei einem Sachverständigen und Helmspezialisten für 3 Braincaps in Auftrag gegeben.
Der Sachverständige ist der Meinung, dass es sich bei diesen 3 Braincaps keineswegs um Motorradhelme und schon gar nicht um Helme mit ausreichender Schutzwirkung handelt. Bei seiner Begründung spielt auch eine Rolle, dass die Helme den Ohren- und Nackenbereich des Trägers nicht überdecken.
Wir wurden nun angewiesen, so zu verfahren und "Braincaps" zu beanstanden, da es sich dabei nicht um Helme mit ausreichender Schutzwirkung im Sinne des § 21 a II StVO handelt.
Mit der Auswirkung, dass es zum einen eine Verwarnung gibt, 15 € und da die Unterbindung der Weiterfahrt grundsätzlich verhälnismäßig und damit geboten ist, die Weiterfahrt auch unterbunden wird.
Je nach Einzelfall bis hin zur Sicherstellung des Schlüssels oder des Fahrzeugs!
Damit sind alle Unklarheiten beseitigt.
Wer mit einer "Braincap" erwischt wird, ist selber schuld.
Allzeits gute und sichere Fahrt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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