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Zitat von BW
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Zitat von RayDonas
soweit ich informiert bin, darf man sie nur nicht einschalten während der farhrt, montiert haben aber schon...
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Falsch informiert!
Fest installierte Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen müssen
1. funktionieren
2. geprüft sein und
3. entsprechend ihres eigentlichen Einsatzzwecks genutzt werden.
D.h. man darf sich zwar eine Taschenlampe unter die Sitzbank legen aber z.B. nicht sein Hinterrad mit einem geprüften Blinker beleuchten.
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nicht ganz richtig. Unterbodenbeleuchtung bei Autos ist an sich auch nicht verboten, nur wenn du sie im fahrenden Zustand einschaltest gibts mächtig Ärger.
Aber wenn das Auto am Parkplatz steht (Zündung aus) ist es nicht verboten. Und was heisst "entsprechend ihres eigentlichen Einsatzzwecks genutzt werden."?
Was ist denn eigentliche Einsatzzweck einer LED? zu leuchten würd ich mal sagen
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2
"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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