05.05.2007, 10:37:49
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#22
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2005
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Beiträge: 1.266
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Zitat von In Flames
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Zitat von BW
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Zitat von RayDonas
soweit ich informiert bin, darf man sie nur nicht einschalten während der farhrt, montiert haben aber schon...
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Falsch informiert!
Fest installierte Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen müssen
1. funktionieren
2. geprüft sein und
3. entsprechend ihres eigentlichen Einsatzzwecks genutzt werden.
D.h. man darf sich zwar eine Taschenlampe unter die Sitzbank legen aber z.B. nicht sein Hinterrad mit einem geprüften Blinker beleuchten.
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nicht ganz richtig. Unterbodenbeleuchtung bei Autos ist an sich auch nicht verboten, nur wenn du sie im fahrenden Zustand einschaltest gibts mächtig Ärger.
Aber wenn das Auto am Parkplatz steht (Zündung aus) ist es nicht verboten. Und was heisst "entsprechend ihres eigentlichen Einsatzzwecks genutzt werden."?
Was ist denn eigentliche Einsatzzweck einer LED? zu leuchten würd ich mal sagen
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Zitat:
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Zitat von TÜV Nord
Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen.
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http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,6,1
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Zitat:
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Zitat von Bruce Dickinson
There are just 2 kinds of music: heavy metal and bullshit!
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