hab noch mal weng in anderen foren gesucht und das hier gefunden
Auf einem Treffen in Stuttgart hab ich einen Lowrider-Fahrer getroffen. Dieses Auto hatte so eben erwähntes Lowride-system und auch den Stein des Anstoßes, eine Unterbodenbeleuchtung. Ich hab dann mal nachgefragt (das Auto hatte eine TüV-Plakette) wie das funktioniert mit dem Eintragen. Also das Lowridesystem kam mir spanisch vor (...) aber die UBB war TATSÄCHLICH im Fahrzeugschein eingetragen und zwar als "Arbeitsbeleuchtung". Technische Vorraussetzung für die Betriebserlaubnis der "Arbeitsbeleuchtung ist wohl ein Trennrelais, dass den Betrieb nur bei abgeschalteter Zündung ermöglicht. Gleich Am Nächsten Tag bin ich zum TüV "Dein Tuning Partner Nr.1" und hab mich da mal erkundigt. Also "bei offenen Türen" oder "bei abgeschalteter Zündung" und diese ganzen Stammtischweisheiten sind nur teilweise richtig oder stammen aus (willentlichem oder nicht sei mal dahingestellt) aneinander vorbei-reden. Wenn ich von Unterbodenbeleuchtung spreche, dann meine ich 2x90 und 2x130er Röhren in Farbe unterm Auto. Der TüV-Beamte spricht von Unterbodenbeleuchtung und meint "Ausstiegsbeleuchtung und für die gilt, sie darf nicht über den Fahrzeugumris hinausragen, nur bei geöffneten Türen ansprechen nicht heller als 8W sein und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Fast and Furious UBB ist ganz sicher verboten, so sicher wie das Amen in der Kirche. Mit der Anbringung erlischt die Betriebserlaubnis des KfZ. Lt Kraftfahrt Bundesamt (BKat-Nr.17

"Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt." Bekommt man dafür 3 Punkte (Kategorie A Verstoß) es kostet 50 Euro und es gibt kein Fahrverbot. Typischerweise gibt es gleich noch einen "Wiedervorführungstermin" beim TüV und unangenehmerweise die sofortige Stillegung des KfZ durch die Polizei D.h. Man muss es sofort aus dem Geltungsbereich der StVZO/StVO auf eigene Kosten entfernen -sprich abschleppen lassen. So das ist nur der Regelsatz, d.h. wenn man in eine Kontrolle gerät und die Beleuchtung entdeckt wird. Wird man aber WEGEN der Beleuchtung angehalten, dann kommen noch weitere Verstöße (je nach Tatbestand und Polizist)hinzu wie "in Kaufnahme von..." Personen / Sach- Schäden, Unfallprovokation, etc. So das sind so meine Erfahrungen, nach dem ich mich umfassend informiert habe. Meine Unterbodenbeleuchtung kommt nächste Woche mit der Post. Ich freu mich schon riesig!