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Zitat von verdi
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Zitat von DerKilla
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Zitat von berndy
Ich hab grad kürzlich erst so einen Fall bearbeitet: Rosa Führerschein, Klasse 1a beschränkt auf 20 kW und 600er Bandit mit 57 kW gefahren.
Ich hoffe mal, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
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Hätte man da auch nicht einfach ein Auge zu drücken können und dem Herren sagen dass er das schleunigst umschreiben lassen soll?
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Zitat von berndy
Die Polizei hat da keinen Ermessensspielraum, bei Straftaten zählt das Lagalitätsprinzip und in § 163 StPO steht, dass die Polizei Straftaten zu erforschen hat (=muss). Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt.
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Ja klar, aber wo kein Kläger, da kein Richter...dann hätt ich in meinem Fall wohl auch so kleinkariert sein sollen:
Ich fahre über ne Kreuzung mit Ampeln. Von rechts biegt ein PKW vor mir ein, ICH HATTE GRÜN. zwei Strassen weiter parkt der Typ. Ich angehalten und gefragt, warum bei rot? zeigt er mir seinen Polizeiausweis und meint: Er darf das! / Ich gefragt, warum er keine Uniform und Privatpkw, da wurde er dann ganz still und meinte er hätte es eilig gehabt....den hätt ich dann auch gleich Anzeigen sollen, damit er nen riesen Stress am Hals hat?