Einen absoluten Grenzwert gibt es bei betrunkenen Beifahrern bei Motorrädern nicht.
Richtig ist aber, dass es zu einer Strafanzeige und Verurteilung kommt, wenn der Beifahrer infolge seiner Trunkenheit das Motorrad zum Sturz oder zu einem anderen Unfall bringt (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Das gleiche gilt auch, wenn ein betrunkener Beifahrer einem beim Auto ins Lenkrad greift oder sonstigen Blödsinn macht, wodurch es zum Unfall kommt.
Daher besser auf den Rücksitz verbannen. Vorgeschrieben ist das aber nicht. Aber auch da hat man Sorgfaltspflichten. Wenn man das absehen kann, dass der Dummheiten macht, wird einem das bestimmt auch vorgehalten.
Als Beifahrer darf man jemanden dann auch nicht mehr auf dem Motorrad mitnehmen, wenn er nicht mehr in der Lage ist sich selbst festzuhalten. Insoweit hat man auch eine Sorgfaltspflicht für seinen Passagier, eben Verantwortung für seinen Beifahrer. Das versteht sich aber eigentlich von selbst.
Daher also, wenn einer so besoffen ist, dass er nur mehr kriechen kann, sollte er am besten von einem Krankenwagen ins nächste Krankenhaus transportiert werden. Auf einem Motorrad hat der jedenfalls nichts mehr verloren.
Berndy, der gar keinen Alkohol trinkt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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