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Alt 20.05.2007, 20:14:46   #4
berndy
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Naja, was jemand in einer Suzuki-Werkstatt sagt, ist ja nicht Gesetz, sondern eine vertragliche Vereinbarung von Suzuki mit der/den Werkstätten. Suzuki will natürlich ihre Ersatzrahmen verkaufen und sich das Geschäft nicht von ihren Vertragswerkstätten einschränken lassen. Vll. mag die Werkstatt auch einfach keine Gewährleistung übernehmen.

Prinzipiell sind Schweißungen am Rahmen erlaubt, der Rahmen muss ja auch einmal zusammengeschweißt worden sein.

Irgendwelche Halter auch Motorhalter oder Anschläge dürften unproblematisch sein.

Aber machen sollte das nur jemand, der das auch kann und weiß was er da macht.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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