@BW: Ich glaube da täuscht du dich! Auch in Deutschland gilt der Kilometerzähler als Nachweisdokument.
Ich kenne keinen Kilometerzähler (ausser Tageskilometerzähler) im Tacho, egal ob Auto oder Motorrad, den du auf legale Weise verändern kannst.
Wenn dem nicht so wäre, frage ich mich wie dann Firmen ihre Kilometerleistungen vor dem Fiskus glaubhaft machen können, oder was ein
Fahrzeug wert wäre, wenn der Kilometerzähler manipulierbar ist? Ich glaube, da hat es schon einige Strafprozesse wegen Tachomanipulationen auch in D gegeben....
Wenn ein Tacho also 2 Kilometerzähler hat MÜSSEN diese voneinander unabhängig sein: den nicht manipulierbaren Hauptkilometerzähler und den vom Fahrer
rückstellbaren Tageskilometerzähler (bei LKW, Komunalfahrzeugen und Einsatzfahrzeugen dann noch die Tachoscheibe bzw. ihr elektronisches Pedant...)
Das hat auch nichts mit A oder D zu tun, das ist weltweit so geregelt (sogar in China).
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