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Alt 04.11.2003, 00:04:14   #23
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zu sonder- und wegerechten:

durch die sonderrechte ist die polizei von sämtlichen regeln der stvo befreit! also wenn einsatz ist darf die polizei sich über die stvo hinwegsetzten...

egal ob mit oder ohne blaulicht oder martinshorn!

wegerechte beschreiben den vorrang für polizeifahrzeuge! hier müssen andere verkehrsteilnehmer den polizeikräften platz machen. gier aber nur mit blaulicht und horn.

aber da wegerecht in der stvo geregelt ist und die sonderrechte die polizei von ebendieser befreit ist es in jeder situation irrelevant ob blaulicht oder martinshorn eingeschaltet ist oder nicht!

bei der fahrt muss aber jedliche gefährdung anderer verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein!

und was zu feuerwehrleuten:
durch meine einsätze bei der Polizei hab ich auch von denen ein bild bekomm! das sind zum größten teil nur katastrophen geile leute die nen steifen bekomm wenn se ne leiche sehn (eigene Erfahrung). Außnahmen bestätigen die regel