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Alt 19.06.2007, 14:28:46   #24
berndy
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Da das Fahrzeug nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen unterliegt, kann man da nur etwas machen, wenn eine Gefährdung vorliegt.

Das Fahrzeug braucht ja keine deutsche Betriebserlaubnis, folglich kann die auch nicht erlöschen.

Eine Gefährdung für den Fahrer selbst oder andere darf aber auch dann nicht gegeben sein.

Das wären Dinge wie abgefahrene Reifen, spitze, abstehende Fahrzeugteile, fehlende Bremsen, instabile Rahmen...und auf was auch immer jemand kommen könnte.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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