Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.08.2007, 06:36:26   #11
master2k1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moin Moin,

Fahre zur Zeit auch hinten bt45 und vorne me1

ich habe im schien stehen

"fabrikatsbindung gemäß betriebserlaubnis beachten" sind die neuen papiere, in den alten war nichts eingetragen...

habe beim tüv angerufen und gefragt ob ich zwei reifen fabrikate mischen darft, antwort vom tüv war man darf keine zwei verschiedene hersteller, zb metzler und bridgestone fahren.
darauf erklärte ich dem tüv menschen das der me1 nicht mehr hergestellt würde und der vorne noch so gut wie neu ist... habe ihn gefragt ob man vo und hi reifen eines gleichen herstellers und verschiedene fabrikate fahren darf zb me1 und lasertec, beide von metzler.
seine antort darauf war das das auch nicht geht,
hersteller und fabrikat müssen identisch seín.

habe mir dabei nichts gedacht und bin mit meinem moped zu einer prüfstelle eines anderen unternehmens gefahren...
da meinte der prüfer auch das man nur einen hersteller und fabrikat fahren darf.
mein moped eine gm51b von 93..



sind da die tüv prüfer regional anderer meinung??
mfg
  Mit Zitat antworten