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Alt 15.01.2004, 14:42:08   #22
verdi
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da steht nix drin weil bei a begrenzt nen sternchen drin ist. das heisst der bulle muss selber rechnen ....

fahr doch einfach mit deinem schein zur nächsten polizeidienststelle oder zur nächsten fahrschule die werden es dir erzählen ...


Zitat:

http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/ ... assen.html

Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.



Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht seit 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.

Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzliche eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.
glaubt ihr es jetzt endlich ?
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