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Alt 29.12.2007, 01:35:08   #54
berndy
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Standard Re: auf den fußrasten stehen

So siehts aus.

Was nicht ausdrücklich geregelt ist, fällt unter sogenannte Auffangtatbestände wie z.B. den § 23 StVO Sonstige Pflichten.

Hochaktuell: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Letzten Absatz beachten.

Man darf auch nur mit einer Hand fahren, muss ja manchmal sein, z.B. zum Gruß oder wenn man einen Oldtimer ohne Fahrtrichtungsanzeiger hat, dann muss man Handzeichen geben, ist auch sinnvoll, wenn der Blinker mal kaputt ist. Es soll sogar einarmige Gespannfahrer geben.

Wenn der Straßenzustand das erfordert darf man auch die Füße von den Rasten nehmen (da sind wohl große Pfützen oder Stellen, an denen man ins Rutschen kommen könnte, gemeint). Wird auch keiner was sagen, wenn man mal das Bein ausschüttelt.

Da steht aber nirgends, dass man nicht im Stehen fahren darf.

Wenn was passiert, fällt das wieder unter den § 23 Abs. 1 StVO.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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