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An einem für Solobetrieb gedachten Kraftrad muß die Länge des Sitzes mindestens 30cm und maximal 45cm betragen (siehe auch Fußrasten ). An einem für Zwei-Personen-Betrieb gedachten Kraftrad muß die Länge der Sitzbank mindestens 60cm (ohne Halteriemen) betragen, mit Halteriemen 65cm. Anstelle einer Sitzbak sind auch zwei einzelne Sitze (min. 30cm, max. 45cm) zulässig. Halteriemen müssen eine vertikale Zugkraft von mindestens 200 kg aushalten.
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Alu taugt da nicht. Und Schweißen am Heckrahmen müsstest du abnehmen lassen.