Re: Strafen in der Probezeit
Zur Zeit gibt es eine Regelung, die besagt, dass ein fehlender dB-Killer nur eine Ordnungswidrigkeit ist und mit 20€ geahndet wird. Mehr nicht.
Aber:
Vielleicht gilt das nur für nicht manipulierte Anlagen (die durch bloße Benutzung lauter werden).
Außerdem hast du erstmal das große Problem, wenn die neuen Regelungen dem Rennleiter vor Ort egal sind und er deine Maschine stilllegt/auspuff beschlagnahmt/sonstewas.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könnte da recht weit gefasst ausgelegt werden.
Wenn du dann Pech hast sieht irgendeine höhere Instanz das auch noch "oldschool" und du zahlst 80€ und bekommst 3 Punkte.
Außerdem wird deine maschine ohne dB-Killer eh nicht gut laufen! :P
Da müsstest du größere Hauptdüsen verbauen um die Abmagerung in den Griff zu bekommen, oder mit den Leistungseinbußen leben.
|