Thema: Rücklicht
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.02.2008, 19:50:31   #31
DerPatrick
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Rücklicht

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Richtig, deshalb die Unterscheidung.
Nach EG-Recht hast du die 240mm Blinkerinnenkante-Blinkerinnenkante einzuhalten.
Nach STVZO sind es 100mm Scheinwerfer-Blinkerinnenkante.
Eines von Beiden musst du einhalten, und welches sagt dir dein Fahrzeugschein bzw. dein Baujahr.
Wenn deine Maschine nach EG-Recht zugelassen ist, gelten die STVZO-Abstände nicht mehr.
Hoffen wirs. Muss im Juli zum TÜV.
Sollte auch nicht heißen, dass ich es dem Forum nicht geglaubt habe, sonst hätte ich es nicht gemacht




Zitat:
Zitat von blub1254
nächstes ma gehts schneller ...
Glaub ich auch. Soll jetzt aber trotzdem erstmal ne Weile halten
  Mit Zitat antworten