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Zitat von Saugwurmmensch
Richtig, deshalb die Unterscheidung.
Nach EG-Recht hast du die 240mm Blinkerinnenkante-Blinkerinnenkante einzuhalten.
Nach STVZO sind es 100mm Scheinwerfer-Blinkerinnenkante.
Eines von Beiden musst du einhalten, und welches sagt dir dein Fahrzeugschein bzw. dein Baujahr.
Wenn deine Maschine nach EG-Recht zugelassen ist, gelten die STVZO-Abstände nicht mehr.
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Hoffen wirs. Muss im Juli zum TÜV.
Sollte auch nicht heißen, dass ich es dem Forum nicht geglaubt habe, sonst hätte ich es nicht gemacht
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Zitat von blub1254
nächstes ma gehts schneller  ...
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Glaub ich auch. Soll jetzt aber trotzdem erstmal ne Weile halten