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Alt 28.02.2008, 18:40:05   #35
radiac
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Standard Re: Strafen in der Probezeit

Grüße,
habe jetzt leider nicht alles gelesen von daher verzeit bitte wenn ich etwas doppelt schreibe

Also, wenn ihr mit 1-20 km/h irgendwo geblitzt werdet, bekommt ihr in 99% aller Fälle, vom zuständigen
Ordnungsamt(!) einen Brief, mit Überweisung. Wenn ihr diesen Brief brav mit dem entsprechenden Geldbetrag
beantwortet, bleibt es bei einem Verwarngeld. Ein Verwarngeld, ist kein Bußgeld, und damit "kein" offizieller B-Verstoß.

Bezahlt ihr das Geld nicht, bekommt ihr einen "offziellen" Bußgeldbescheid, nun ist es ein B-Verstoß.

Der Hintergrund:
Bezahlt ihr das Verwarngeld, geht dieser Verstoßt nicht an nach Flensburg, und kommt nicht in eure Akte.
Beim Bußgeldverfahren, wird es allerdings über Flensburg geregelt. ( Das rechtfertigt natürl. sofort 25€ Geb.).

Nun zu dem anderen, das Fahren ohne "DB-Eater".

Also, erstmal kann es natürlich ein Bußgeld wegen der Lautstärke geben.
Zum andere, erlischt durch das entfernen auch die ABE des Pots. Das würde bedeuten, das auch euer Moped
die Zulassung verliert. Wenn euer Auto die Zulassung verliert, ist es durchaus möglich, das dies auch den Versicherungsschutz etwas angeht.

Ergo, kein DB-Eater -> Keine ABE -> Nicht Straßentauglich -> Keine Versicherung

Und schon befindet man sich im Bereich der Straftat (Fahren ohne Versicherungsschutz).

Soweit kommt es natürlich nicht immer. Aber es KANN eben.

Ich bin mir da auch sehr sicher, lasse mich aber dennoch gerne etwas besseren belehren.

MfG

Lars
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