Re: Gerichtsurteil: Motorrad Konfiszierung
Das Urteil besagt jedoch nicht, dass die Beschlagnahme generell zulässig ist. Auf "normalen" Strecken dürfte das nicht gehen. Die Polizei begründet das ja ganz offen mit Abschreckung.
Ich denke trotzdem, dass es auch auf anerkannten Raserstrecken keinen Bestand haben dürfte. Mal sehen, die Überlagerung von allgemeiner Gefahrenabwehr und den speziellen Gesetzen füllt ganze Bibliotheken.
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