Re: Gerichtsurteil: Motorrad Konfiszierung
@berndy
das sehe ich alles anders. Wie man die Verkehrspolitik hinsichtlich der Bestrafung von Verstößen beurteilt, ist Ansichtssache. Ein Gericht in Deutschland kann sich das aber nicht leisten. Wenn die Gesetze milde sind, sind sie es. Der Rechtstaat gebietet dann, sich daran zu halten. Umgekehrt gilt diese Bindung für den Bürger nicht, dass ist nunmal sein Privileg.
Ich kenne das Urteil nicht. So wie es die Presse wiedergibt, halte ich es für falsch; unabhängig davon, ob man die "Strafe" für gut hält. Und genau da liegt das rechtstaatliche Problem. Es riecht danach als hätte die Polizei Befugnisse zur Gefahrenabwehr als Strafnorm missbraucht. Den Gesetzesübertreter mit Auslagen und Abschleppkosten zu "bestrafen" sieht das Gesetz eben nicht vor. Das ist nur als Nebenwirkung einer Abwehrmaßnahme zulässig. Bei aller Liebe muss man sich auf was verlassen können, und das ist, dass die Gerichte die Arbeit der Behörden professionell beurteilen ohne sich von privaten Gefühlen und Motiven leiten zu lassen. Auch ein Raser muss sich nicht alles gefallen lassen. Eine vielleicht angemessene, aber gesetzlich nicht vorgesehen Strafe, ist verständlicherweise ärgerlich.
Ich bringe nicht die Kraft auf mir eine rechtmäßige, ausschließlich für Motorradfahrer geltende 70-er Begrenzung für Motorradfahrer vorzustellen.
Selbst wenn die Statistik sonst was erzählt, muss eine Maßnahme verhältnismäßig sein.
Ist eine 70-Begrenzung geeignet? Das darf man unterstellen.
Ist sie das mildeste Mittel? Da hört es bei mir auf. Wenn die verunfallten Motorradfahrer jenseits aller Geschwindigkeitslimits unterwegs waren, sind Geschwindigkeitskontrollen das zu wählende Mittel. Lieber eine sinnvolle Geschwindigkeit kontrollieren als eine überzogene Beschränkung verhängen. Die Überlegung einen Temposünder um zusätzliche 30 km/h mehr zu bestrafen ist ein böses Foul und wird vom Zweck nicht getragen - darin liegt glaube ich die Motivation. Man kann die Motorradfahrer bei einem normalen Tempolimit nicht hart genug bestrafen also umgeht man das, indem man einfach die Limit verschiebt.
Bei dem Gripniveau der Motorräder ist es schwer vorstellbar, dass ein Auto mit 100 km/h sicher fährt, während das Motorrad bei diesem Tempo abfliegen soll. Die Behörde darf bei der Beschilderung auch ruhig mal davon ausgehen, dass Motorradfahrer nicht alle blöd sind.
Ist eine solche Begrenzung zumutbar? Nein. Wenn die Dosen schneller fahren dürfen, tun sie das auch. Das ist gefährlich. Im Unterschied zum LKW, ist langsam fahren für Motorradfahrer gefährlich.
Vergleichbar ist diese Sonderbeschilderung auch nicht. Ein Motorrad ist in der Regel bauartbedingt lauter, ein LKW bauartbedingt für andere gefährlicher. Häufige Motorradunfälle aufgrund individuellen Fehlverhaltens sind etwas anderes. Besteht eine Vermutung, dass sich der Betroffene verkehrswidrig verhält? Ich hoffe nicht.
Ich fahre nicht grundsätzlich zu schnell. Muss ich jetzt immer 30 km/h übern dem Limit fahren um nicht weggedrängelt zu werden?
Das Problem: Eine rechtswidrige Begrenzung muss auch eingehalten werden. Anders als bei der Beschlagnahme - die ein Verwaltungsakt ist - hat man in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren keine Chance mit der Verteidigung, die Begrenzung sei rechtswidrig. Da kann man schon ein bisschen Sorgfalt verlangen. So einen Kopf - wie Du das unterstellst - machen die sich nicht.
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich halte Begrenzungen an sich für sinnvoll. Nur wenn kaum sinnvoll kontrolliert wird, sondern nur sporadisch an zweifelhaften Stellen mit zweifelhaften Begrenzungen, ist das Mist. Das wirkt willkürlich. Ich wünsche mir sehnsüchtig mehr Geschwindigkeitskontrollen innerstädtisch. Da werden die Kinder und manchmal auch die großen Kinder gefährdet. Wenn die Polizei auf gut ausgebauten Landstraßen die Motorradfahrer verfolgt, verliert sie ihre eigentliche Aufgabe dabei - nämlich die Gefahrenabwehr - aus dem Auge. Meist ist eine schneller Motorradfahrer nur ein Aufreger für die Rentner. Das oftmals wirklich Gefährliche wird nicht so konsequent verfolgt wie dieses Feindbild.
An der Autorität und Richtigkeit der Beschilderung kann man schon sein Zweifel kriegen, wenn man die Beschilderung der Regionen vergleicht. Vor meiner Haustür kann ich 50 km jenseits der Fahrphysik fahren ohne mich vor Geschwindigkeitskontrollen fürchten zu müssen. 200 km weiter soll ich eine Bundesstraße - topfeben, breit, übersichtlich - in Seitenständerschräglage durchfahren, weil sich das so viele Supersportler abgelegt haben. Eine Kurve oder allgemein eine Straße ist nicht wegen vieler Unfälle gefährlich, sondern wegen vielen Fehlverhaltens. Das umzukehren, bringt nicht viel. Wenn in einer Kurve sich viele in die Leitplanke hauen, weil sie die Kurve besoffen mit 160 fahren wollen, kann man das zu verhindern versuchen. Setzt man das Limit auf 60 km/h führt das zu nichts außer das die harmlosen Fahrer um ihren Führerschein fürchten müssen, obwohl sie sich angemessen verhalten. Nebenbei schadet man auch deren Rechtstreue. Staatliche Autorität ist gut und schön; man kann sie auch verspielen.
@ Cherry: deins ist kürzer
|