Re: Gerichtsurteil: Motorrad Konfiszierung
@gplchris Nichts für ungut.
Das Abschleppen ist keine Strafe und auch nicht als solche zu werten.
Es handelt sich hierbei um eine Sicherstellung nach dem Polizeigesetz zur Abwehr einer Gefahr.
Wie die Kollegen dort die Gefahr begründen weiß ich nicht.
Ich würde aber so argumentieren, dass durch die starke Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Motorradfahrer zum Ausdruck gebracht hat, dass ihm die Geschwindigkeitsbegrenzung egal ist und es anzunehmen ist, dass er auch weiterhin sich nicht daran halten wird. Dadurch entsteht die Gefahr, dass der Kradfahrer einen Unfall baut, sich selbst oder andere verletzt außerdem wird die Integrität der Rechtsordnung durch die Zuwiderhandlung gegen eine Verordnung die aufgrund eines förmlichen Gesetzes erlassen wurde, nämlich die StVO wurde aufgrund des StVG erlassen, gestört.
Die Unterbindung der Weiterfahrt auf dieser Strecke erscheint daher geboten.
Geeignet ist die Maßnahme zweifelsohne, wer nicht fahren kann, kann auch nicht zu schnell fahren.
Verhältnismäßig ist die Sicherstellung auch, wenn man die Gefahr, die für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den Fahrer selbst und die schöne Rechtsordnung besteht gegen den geringen Rechtseingriff des kurzfristigen Gewahrsams- bzw. Gebrauchsverlust an der Sache gegenüberstellt.
Auf ein Abschleppen des Fahrzeugs wird man an dieser exponierten Stelle nicht verzichten können, weil dort keine bewachte Abstellmöglichkeit gegeben ist, bis der Motorradfahrer einen Ersatzfahrer organisiert hat, selber fahren wurde ihm ja untersagt. Das Abschleppen ist jedenfalls billiger als der Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl oder eine Beschädigung durch einen Unfall. Dass ein Streifenwagen vor Ort stundenlang wartet, kann man der Polizei nicht zumuten, außerdem wäre das kostenpflichtig und würde wesentlich mehr kosten als das Abschleppen. Das Fahrzeug ist in amtlichem Gewahrsam, somit ist die Polizei für dessen Zustand verantwortlich.
Ich würde das Fahrzeug dort auch nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Im Fall der Fälle wäre die Polizei für den Verlust oder Beschädigungen haftbar zu machen.
Also was bleibt? Das Abschleppen an einen sicheren Verwahrort. Da das die Polizei selber nicht machen kann, dazu fehlen die Einrichtungen, wird ein Abschlepper beauftragt.
Zahlen muss dann eben der, der die Ursache für die Maßnahme gesetzt hat, in diesem Fall der Verhaltenshafter, also der Motorradfahrer, durch seine überhöhte Geschwindigkeit.
Ich würds nicht machen, ich finde es etwas überzogen, allerdings, wenn es mir angeordnet werden würde, müsste ich es wohl auch so machen. Dann würde ich mir aber um die Begündung keine Gedanken machen müssen.
Mein Geschreibsel hegt nicht den Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Wie das dort begründet wird, weiß ich nicht.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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