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Alt 18.03.2008, 18:45:19   #10
berndy
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Zitat:
Zitat von Rocky
Eine Reifenfabrikatsbindung besteht nur wenn selbige in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist .
Steht da aber nur die Größe darfst du alles in dieser Dimension auch fahren , ganz egal ob von x oder von y.
Mischbereifung ist dabei nur innerhalb der selben Achse unzulässig , das ist aber beim Mopped uninteressant da du ja sowieso nur ein Rad pro Achse montiert hast.
Marken/Modell-Bindung ist heute bei vielen Maschinen/Herstellern Standard .
Fährst du ein entsprechendes Fabrikat musst du eine modellbezogene Reifenfreigabe-Bescheinigung des Herstellers mitführen falls du einen nicht eingetragenen Pneu benutzen möchtest ( die Jungs von der Rennleitung wollen was zu lesen haben).
Wenn wir schon dabei sind: Unter Mischbereifung ist das Verwenden zweier verschiedener Reifenabauarten, also Diagonal- und Radialreifen auf einer Achse gemeint. Wer rechts den Reifen der Marke X oder des Profils A und links den Hersteller Z oder Profil B verwendet wird nicht belangt, sofern beide Reifen von ihrer Größe und ihrer Bauaurt, eben Radial- oder Diagonalreifen gleich sind. Das Profil spielt dabei keine Rolle. Auch Sommer- und Winterreifen auf einer Achse gehen.

Dass ein solcher Reifenmix nicht sinnvoll ist und manchmal vll auch gefährlich sein kann, sei mal dahingestellt.

Rechtlich zulässig ist es aber.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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