http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/5 ... 4hler.html
Interessant ist, dass da nicht steht, dass ein Wegstreckenzähler vorhanden sein muss.
Wenn aber einer eingebaut ist, darf er nur max. +/- 4 vom Hundert (also 4 %) abweichen.
Sehr logisch finde ich.
Braucht man nicht, wenn aber einer da ist, muss er genau sein.