Zitat:
|
Zitat von seggel
Der Bußgeldkatalog sieht aber meines Wissens auch erst ein Bußgeld vor, wenn der Tüv um mehr als 1 Monat abgelaufen ist.
|
Richtig. Ein
Verwarngeld gibt's nach mehr als 1 Monat. Wenn der TÜV im März abläuft passiert den April über gar nichts. Ein Verwarngeld gibt's erst ab dem 01. Mai. Ein Bußgeld gibt es dann nach mehr als drei Monaten.
Zitat:
|
Zitat von sprat
Zitat:
|
Zitat von Saugwurmmensch
btw: darf eine Maschine mit Saisonkennzeihen außerhalb der Saison auf nem öffentlichen Parkplatz stehen?
|
eigentlich nicht, da für die maschine in dieser zeit kein versicherungsschutz besteht...
hab aber noch von keinem gehört, dass er deswegen ärger hatte.
|
Rechtlich ist es das Gleiche, als ob du eine abgemeldete Maschine da hinstellst.