Zitat:
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Zitat von Saugwurmmensch
So'n ähnlichen Fall hab ich grad im Bekanntenkreis:
Er hat alles selbst am Moped gemacht und die Kiste dann verkauft.
Probefahrt und so war alles OK, aber nach 170km (in Fremdbesitz) ist der Kupplungsdruckstangensimmerring rausgeflogen und der Ölverlust hat den Motor geschädigt.
Wie sind da die Ansprüche des Käufers?
Der Schaden trat ja je nach Auffassung mehr oder weniger zeitnah auf.
Kann er dafür vom Käufer belangt werden?
Zusätzliches Problem: er hat aus Unwissenheit das Sicherungsblech nicht montiert (war bei ihm auch schon nicht montiert). Der Schaden ist also durch unsachgemäße Reparatur/Wartung entstanden, aber ohne Vorsatz.
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Von einer arlistigen Täuschung seitens des Verkäufers dürfte hier nicht auszugehen sein. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer bei der Übergabe des Möpps guten Gewissens davon ausging, dass Möpp sei in Ordnung. Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen, ist dies auch gültig. Der Käufer würde die Beweislast tragen, dass dein Bekannter bei der Übergabe des Kaufgegenstandes wusste, bzw. hätte wissen müssen, dass ein schaden auftreten wird.
Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, hat allerdings dein Bekannter schlechte Karten.