Re: DB-Killer
Betreff des Beitrags: Re: DB-Killer
Neuer BeitragVerfasst: So Apr 13, 2008 17:34
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Amateurheizer
wenn dann:
gefähdung
bauliche veränderung oder
änderung des geräusch- und abgasverhaltens
dazukommt ist es 50 euro und 3 punkte...
wenn man den db-killer vor ort reinbauen kann, wird nix stehen gelassen!
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Wie kommst du darauf, dass der grundtatbestand 25€ kostet. kannst du mir da ne tatbestandsnummer aus dem bundeseinheitlichen tatbestandskatalog nennen, danach richtet sich das verwarn, bußgeld.
meines wissens gib es zur zeit keinen speziellen tatbestand für das fahren ohne db killer oder race pott. sondern nur den verstoß gegen die meldepflicht, dass am fzg änderungen vorgenommen wurden, auf deutsch beim tüv eintragen
eine untersagung der weiterfahrt durch die rennleiung halte ich für schwer begründbar, da die zulassung des moppeds nich erlischt, wenn z.b. tüv 3 monate abgelaufen ist kost das 25 € und die weiterfahrt wird nicht untersagt. warum mal so mal so, in deutschland gilt ja meines wissens noch der gleichheitsgrundsatz und ein pkw ohne tüv dürfte eine größere gefährdung darstellen als ein zu lautes mopped!!!
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