Re: DB-Killer
tatbestandsnummer aus der stvzo
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb ( B - 1 ) 25,00
genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- B - 3 50,00
men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
tatbestandsnummer aus der fzv
nach der kann auch gleich 50 euro und drei punkte geben...
803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr B - 3 50,00
zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
was ich nur nich verstehe, dass mit erlöschen der be auch die zulassung erlischt...
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ich danke dir für die tatbestandsnummern, ist einleuchtend.
aber wenn die be für das fzg erlischt, erlischt nicht mehr die zulassung für den övr indem du nen pott ohne abe o.ä fährst. das war nur nach der der alten regelung so.
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Die zulassung erlisch nun nicht mehr, weil für die zulassung im övr die be nicht mehr erforderlich ist, was nicht heißt, dass fahrzeuge ohne be bei der zulassungsstelle zugelassen werden können.
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