ich weiss, und mit deinem verweis auf die stvo hast du natürlich recht. ich will auch nicht sagen, dass solche vergehen nicht bestraft oder verfolgt werden sollen, sondern frage nur nach der verhältnismäßigkeit der ergriffenen maßnahme. und da finde ich, wenn es die möglichkeit gibt, das selbe ziel mit einer weniger gefählichen maßnahme (nämlich blitzen und rauswinken) zu erreichen, sollte diese auch eingesetzt werden und nicht wilde verfolgungsjagdten durch die polizei angezettelt werden, die eben gerade das verhindern soll. (zugegeben, dass ist etwas überspitzt...)
das ist sicher mehr eine ethische als eine rechtliche frage, nicht alles was im gesetz erlaubt ist, muss ich für richtig halten