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Zitat von gplchris
@Berndy Privat(!) und in Badeschlappen musst du nicht. Sogar Staatsanwälte müssen private Kenntnisse von Straftaten(!) nicht verwerten und zum Anlass von Ermittlungen nehmen.
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Das trifft so nicht eindeutig zu. Es gibt durchaus Straftaten, bei denen man auch privat und in Badeschlappen muss. z.B. Mord, Totschlag, Raub. Bei einfachen Straftaten wie Beleidigung, einfacher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr ... muss man nicht, man kann aber.
Es ging nicht ums müssen sondern ums dürfen!
Außerdem sind Staatsanwälte und Polizisten nicht das Gleiche. Staatsanwälte haben andere Vorschriften, nach denen sie sich richten müssen, die Polizei wieder andere.
Nur so am Rande: Der Staatsanwalt ist nicht befugt unmittelbaren Zwang anzuwenden oder Dienstwaffen zu führen. Polizeibeamte aber schon. Staatsanwälte müssen auch nicht alle Straftaten verfolgen, Polizeibeamte müssen dagegen
alle Straftaten von denen sie (dienstlich) Kenntnis erlangen der Staatsanwaltschaft unverzüglich weitermelden.
http://www.juraforum.de/gesetze/StPO/163/