Um dem SWM mal nen bisserl Rückendeckung zu geben.
Diese Art Scheinwerfer sind niemals nie nicht als alleinige Scheinwerfer zugelassen.
Polo ist wenigstens noch so fair und schreibt es in die Artikelbeschreibung mit rein.
Ebay Verkäufer sind da schon anders:
Zitat:
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Im Lieferumfang sind Anbaumaterial(Haltebügel und Kabelsatz), Leuchtmittel 1x H3 55W für Abblend(Nebel)licht und 1x H3 55W für Fernlicht enthalten. Montage über verstellbaren Haltebügel oder seitlichen 6mm Gewinde.
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Die benutzen extra das Wort Abblendlich in ihrer Artikelbeschreibung um das vorzuteuschen.
Allerdings bedeutet das das im Lieferumfang eine H3 Glühlampe enthalten ist die man in Abblend und Nebelscheinwerfer einsetzten kann. Im Falle dieses Scheinwerfers ist die Streuscheibe aber ein Nebelscheinwerfer.
Die Dinger haben kein Abblendlicht!
Ein für ein Motorrad zugelassener Scheinwerfer muss irgendwo auf dem Glas, oder dem Körper ein E-Pprüfzeichen haben. Das bedeutet allerdings nur
das er geprüft würde, noch nicht als was. Die Zahl dahinter sagt nur aus
in welchem Land er geprüft wurde. Desweiteren muss irgendwo die Kennung "50R"bzw "R50" stehen . Dieses bedeutet das er als
Motorradscheinwerfer geprüft würde, aber immer noch nicht als was genau.
Dann müssen die Kennung "HR/C" oder "HR/HC" oder ähnlich auf dem Glas stehen. "H" steht für ein Halogenleuchtmittel "R" für
Fernlicht (oder Schlussleuchte) "C" für
Abblendlicht.
Es gibt noch einige Scheinwerfer die Keine Halogenlampen haben, das "H" also fehlt. Sind zugelassen, machen aber nen ziemlich beschissenes Licht.
Bei diesen "Streetfighterscheinwerfern ist ab und an nochmal nen "B" drauf, das steht dann für die Prüfung als Nebelscheinwerfer.
Ein Standlicht ist nach den Vorschriften der STVO nicht erforderlich, aber erlaubt. Nach den Richtlinien der EG ist es Vorgeschrieben!
Wenn diese Sachen wer nachlesen will:
StVZO § 49a - 54 und 60
Richtlinie 93/92/EWG
ECE-R 48
ECE-R 50
ECE-R 53
Gruß
Verbali