Von der technischen Seite aus gesehen weiß ich zwar auch nicht warum da so ein Bohei gemacht wird.
Die Leistung erhöht es nicht, eher im Gegenteil.
Wenn der Auspuff schon für ein anderes Motorrad geprüft wurde, dürfte der auch nicht zu laut sein.
Aber, Änderungen am Geräusch- und/oder Abgasverhalten führten nun mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
In letzter Zeit (nach Wegfall eines Teils der StVZO) wird aber immer öfter nur die Unvorschriftsmäßigkeit der Auspuffanlage bemängelt, was nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Kostet nur 25 € Bußgeld, keine Punkte, keine Nachschulung ...
Sicherstellungen zum Zwecke der Erstellung eines technischen Gutachtens sind zwar immer noch möglich (nach §§ 94, 98 StPO), aber meistens unverhältnismäßig.
Wenn der Auspuff aber gar zulaut ist, stellt das eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Eine Sicherstellung als Verhinderung der weiteren Inbetriebnahme ist dann nach den entsprechenden Polizeigesetzen der Länder möglich. Glücklich wer nur den dB-Killer ausgebaut hatte und den auch noch dabei hat.
Was in diesem Zusammenhang eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist, ist schnell erklärt: Alles, was irgendwo als nicht erlaubt eingestuft wurde, ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Wer es noch genauer wissen will, kann das ja mal in einschlägiger Literatur nachlesen.
Der Begriff "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" meint nicht eine richtige Gefahr sondern umfasst alle Störungen von Gesetzen, Verordnungen usw. die denkbar sind, aber auch tatsächliche Gefahren. Das ist ein sprachliches Kontrukt um alle Eventualtitäten abzudecken.