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Alt 06.08.2008, 14:03:03   #2
berndy
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Standard Re: A1-Führerschein

Das mit dem A 1 ist so richtig. Über 18 Jahre: 125 cm³, max. 15 PS, bis 18 Jahre: 125 cm³ max. 15 PS jedoch nicht schneller als 80 km/h.

Bei dem Führerschein deines Vaters müsste man wissen, wann und wo der ausgestellt wurde.

Da gibt es teilweise seltsame Regelungen.

Hat er Klasse 3 nach dem 31.03.1980 erworben, darf er mit Klasse 3 keine 125er fahren.

Hat er seinen Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben, darf er (damals hießen die Dinger Leichtkrafträder über 50 cm³ bis max. 80 cm³) fahren. Mit der Fahrerlaubnisneuregelung und weil man die Zweitakter aus dem Verkehr haben will, wurde das auch auf max. 125 cm³ angehoben. Die 15 PS-Grenze gilt aber auch für die alte Klasse 3.

Also mit dem alten 3er eine 125er mit 27 PS fahren ist nicht erlaubt.

Es sei denn dein Vater hat die Klasse 3 vor dem 01.12.1954 gemacht, dann hat er automatisch die unbeschränkten Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L

oder

nach dem 30.11.1954 aber noch vor dem 01.10.1960 im Saarland gemacht, dann hat er die gleichen Klassen wie oben geschrieben.

Für alte DDR- Fahrerlaubnisse gelten auch wieder andere Regelungen. Aber auch da gilt für die Zeit zwischen 30.11.1954 und 01.04.1980 die 125cm³ und max. 15 PS-Grenze (Klasse A1).

Mit einer nach dem 31.03.1980 erworbenen DDR-Fahrerlaubnis darf man auch mit dem alten DDR-3er keine 125 cm³ fahren.

Wenn du das nachlesen willst, google nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Übergangsvorschriften zur FeV, Äquivalenzbestimmungen und den 15 Anlagen zur FeV. Das sind nur 76 engbedruckte Seiten (ohne Erläuterungen) oder schau in einer entsprechenden Bibliothek nach oder frag einfach bei deiner zuständigen Führerscheinstelle.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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