Zitat:
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Zitat von verbali
Aber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze ändert sich
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Der Sitzplatz an sich bleibt ja auch weiterhin vorhanden er wird ja nur abgedeckt.
Anders verhält es sich natürlich wenn auch die Fußrasten und der Soziushaltegriff entfernt werden sollen , dann ist das Töff natürlich nur noch ein Solo-Gefährt , was dann wiederum umtragungspflichtig wäre
..wird die Sitzabdeckung aber nur im eigentlichen Sinn verwendet , braucht man diese wohl nicht eintragen zu lassen.
Ansonsten müßte wer die Rücksitzbank an seinem Kombi umlegt , das ja auch immer mit einem TÜV-Besuch verbinden.