19.08.2008, 11:06:52
|
#11
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
|
Re: Unfall Autobahn - Schuldfrage - @berndi ;-)
Zitat:
|
Zitat von berndy
Allerdings sieht das zivilrechtlich etwas anders aus. Wer schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs ist, den trifft in der Regel eine erhöhte Mitschuld bzw. eine erhöhte Betriebsgefahr.
|
Warum eigentlich 
Wir haben in DE keine Höchstgeschwindigkeit, also kann jeder (theoretisch) fahren, so schnell er will.
Wieso muss jemand dann einen Schaden bezahlen, den er nicht verursacht hat ?
Er hat sich an die STVO gehalten :
- Geschwindigkeit = nicht beschränkt,
- Linker Fahrstreifen, damit den auffahrenden Fahrzeugen das Einfädeln auf der BAB ermöglicht wird und diese gleichzeitig auch überholt.
Was hat man demjenigen vorzuwerfen ?
Das er ein Auto hat, was schneller als 130 km/h kann ?
Das die Frau zu doof ist zum schauen ?
Wenn irgendwann einmal jemand auf den Gedanken kommt (Hamburger Richter sind da prädestiniert für) die Richtgeschwindigkeit auf 60 zu setzen (ist ja schließlich Mindestgeschwindigkeit um auf die BAB zu dürfen), dürfen alle nur noch 60 fahren ???
|
|
|