Re: "parklicht"...hab ich da was falsch gemacht??
LED-Standlichtbeleuchtung ist aber unzulässig, sofern nicht geprüft und zugelassen.
Beim LED-Rücklicht mag das gehen, aber das vordere Standlicht ist afaik seit jeher nicht legal als LED erhältlich.
Wobei man bei nem LED-Rücklicht bei entsprechend geringem Verbrauch schon ein paar Watt sparen kann.
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