Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
Eigentlich gar nicht.
Man müsste die Betriebserlaubnis einsehen.
Also schriftliche Anfrage ans KBA.
theoretisch kanns auch der TüV, (machens aber ncht gerne), und die Polizei( machen für privat nichts)
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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