also...ich gehe davon aus wenn mein fahrzeug nach eu recht behandelt wird beim tüv (was ja schon 2x mal so war ie blinker hab ich ja schon länger, halt an den orginal befestigungspunken gehabt mit 4 cm blinkarm) was der selbe abstand wäre..sogar bisschen weniger als jetzt..geh ich davon aus das es auch weiterhin bei diesem tüv danach beurteilt wird..
genauso verhält es sich ja mim spritzschutz und so...
falls das nicht so ist..lass ichs euch natürlich wissen..