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Alt 29.01.2009, 16:08:07   #13
berndy
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Standard Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern

Nein.

Bundesrecht bricht Landesrecht. Bundesrecht geht immer vor. (eventuell habe ich dich da jetzt auch missverstanden).

Es ist eine Frage der richtigen Rechtsanwendung.

Es gibt kein Bundesgesetz zur Gefahrenabwehr das so spezialisiert ist wie die Ländergesetze, so dass hier wieder der Grundsatz Lex spezialis vor Lex generalis greift.

Das StGB bzw. das StVG mit der StVO oder das OwiG sind Bundesgesetze, diese beinhalten jedoch keine Bestimmungen zur speziellen Gefahrenabwehr, sie haben rein repressiven Charakter.

Maßnahmen nach der StPO (auch ein Bundesgesetz) Sicherstellung bzw. Beschlagnahme dienen rein der Durchführung des Verfahrens, also zur Beweissicherung und erweitert zur Einziehung, Verfall usw. Eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr ließe sich damit nicht begründen (Abgesehen vom Beweismittelverlust).

Es geht hier darum, dass in den Polizeigesetzen keine Strafen vorgesehen sind.
Man kann die Maßnahmen zwar bifunktional (präventiv und repressiv) prüfen und begründen letztendlich muss man sich aber für eine Variante entscheiden.

Sanktionen, wie z.B. das Sicherstellen des Mopeds als "Erzieherische Maßnahme" also als Strafe und nicht zur Gefahrenabwehr wäre über die Polizeigesetze nicht begründbar.

Über das StGB und die StPO ginge das vom Grundprinzip her, wird aber meistens an der Verhältnismäßigkeit oder Erforderlichkeit scheitern (§§ 74 ff StGB und 111 b, c StPO)

Anders herum lässt sich aber eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr über die StPO auch nicht begründen.

Insofern hast du Recht: Weil es keine spezialgesetzliche Gefahrenabwehrregelung im Bundesrecht gibt, muss man seine Maßnahme auf Landesrecht, eben das POG (RLP) oder das PAG (Bay.) stützen. Nur diese beinhalten eben keine diesbezüglichen Sanktionsbestimmungen.
Da steht eben nicht drin: Wer zu schnell fährt, dem darf die Polizei das Moped zur Strafe sicherstellen. Sondern ... zur Abwehr einer Gefahr ...

So, aber dabei möchte ich es jetzt bewenden lassen.

Ich bin schon froh darüber, dass ich keine Klausuren mehr schreiben muss.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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