Die Tachobeleuchtung ist TÜV und Rennleitung egal, solange sie funktionstüchtig ist.
Die Kontrollleuchten sind auch nicht geprüft, sodass du die durch LEDs ersetzen kannst.
Ob die Farben und Beschriftungen beibehalten werden müssen oder ob nur die Beschriftung reicht oder man da gar nix braucht, weiß ich nicht.
Je nach Zulassung sind die Auflagen anders, so ist nach STVZO zB keine Blinkkontrollleuchte vorgeschrieben.
Warum du das bei den Originalarmaturen ändern willst, entzieht sich meinem Verständnis
Ich glaub ich hatte bezüglich Ganganzeigen mal was gelesen, wonach die nachgerüstet nicht STVZO-konform wären.
Mir fällt aber kein Grund ein, warum die nicht erlaubt sein soll.
Wohl aber fällt mir ein, dass ne Ganganzeige maximal unnütz ist!
Als echter Motorradfahrer braucht man sowas einfach nicht
Was die Uhr im Tacho angeht vermute ich, dass das wirklich schwierig wird, da ja der mechanische Tacho direkt dahinter sitzt.
Ohne Beleuchtung ist die auch nicht beliebig nützlich.