Klar sind die erlaubt. Eben als Fern- und Nebellampe. Und soweit ich weiß, darf auch nur jeweils eine verbaut sein, so wegen einspuriges Fahrzeug und so. schaut eiuch mal
hier um, da werdet ihr bestimmt was dazu finden. Una klar, als alleiniger scheinwerfer sind die Doppelscheinwerfer, die nur Fern und Nebel Funktion haben nicht zugalasen. Ist en reiner Zusatzscheinwerfer...
Gruß Bastian