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Alt 24.03.2009, 15:05:23   #17
Saugwurmmensch
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Standard Re: GS 500 E drosseln auf 34 PS!

Das kann jeder Prüfer, der auch normal HU macht. Ist also keine Einzelabnahme.

Die überprüfen das gar nicht gesondert. Können sie auch nicht ohne weiteres. Deshalb braucht man eigentlich einen Stempel der Werkstatt auf dem Gutachten, dass die Drossel eingebaut hat.
Den wollen einige Prüfer auch wirklich sehen. Nötig ist er aber in der Praxis nicht.
Wenn du dem Graukittel erzählen kannst, was du gemacht hast und die Hand voll umgebauter Teile vorzeigen kannst, wird er dir das sehr wahrscheinlich glauben und eintragen.
Wenn sich da einer weigert geht man zum Nächsten. Dafür gibt es ja mehr als genug Prüfer.
90% der User hier im Forum haben die GS selbst ge- oder entdrosselt und ohne Werkstattstempel abnehmen lassen. Ist also kein größeres Problem.

Bei der Versicherung musst du die neue Leistung auch jedes Mal melden (meistens ändert sich am Beitragssatz nichts, ist aber trotzdem nötig um korrekt versichert zu sein).
Dann zum Straßenverkehrsamt mit der Deckungskarte der Versicherung, den Fahrzeugpapieren, dem Drosselabnahmezettel, deinem Personalausweis und der HU-Bescheinigung und schon kannst du die Kiste anmelden und losfahren.
Kannst die auch erst anmelden und dann drosseln. Dann musst du aber 2x zum Amt und zahlst nochmal 15€ extra für den neuen Schein. Sollte man also alles auf ein Mal machen.
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